Testament-Vorlage

Mit einem Testament kann der Erlasser alle Regelungen zu seinem Nachlass rechtswirksam treffen. Die meisten Erblasser haben klare Vorstellungen davon, wer das eigene Vermögen übernehmen soll. Der Gesetzgeber sorgt durch die gesetzliche Erbfolge dafür, dass ein Erbe „gerecht“ verteilt wird. Dies muss jedoch nicht im Sinne des Erblassers sein. Damit Ihr Vermögen nicht in die falschen Hände gerät, sollten Sie anhand unserer Testament Vorlage Ihren letzten Willen verfassen.

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Mit einer Testament Vorlage den Nachlass gültig regeln

Mit Hilfe unserer Vorlagen für das Testament kann Ihr letzter Willen ohne einen allzu großen Aufwand auch selbst geschrieben werden. Das Team von Testament-vorlage.de informiert Sie in diesem kompetenten Ratgeber über die rechtlichen Bedingungen. Testament Vorlage zeigt Ihnen Muster für testamentarische Verfügungen. Zudem erläutern wir Ihnen, wie Sie Ihr Testament eindeutig und juristisch korrekt formulieren können.

Testament Vorlage und die Möglichkeiten

Wählen Sie kostenlos aus unseren Vorlagen Ihre Testamentsvorlage aus. Die Vorlage sollte Ihren persönlichen Bedingungen und Zielen natürlich entsprechen. Es gibt die folgenden Möglichkeiten:

  • Das Berliner Testament für Eheleute oder eingetragene Lebenspartner
  • Das Testament Beispiel für ein gemeinschaftliches Testament
  • Testament Muster für das handschriftliche Testament
  • Schenkungen – mit dem Schenkungsvertrag Muster
  • Ihr Letzter Wille kann auch ein Wohnrecht beinhalten
  • Die Testamentsvollstreckung durch die Bestellung des Testamentsvollstreckers

Ehegatten oder eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner haben die Möglichkeit, gemeinsam als Erblasser das erarbeitete Vermögen zu vererben. Was in diesem Fall zu beachten ist, erfahren Sie auf diesen Seiten. Bei uns können Sie sich umfassend informieren und auch weitere Vorlagen für Ihr Testament finden. Selbst besondere Formen der Testamentsverfügung stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung.

Testament Vorlage ist wichtig!

Bitte beachten Sie grundsätzlich, dass Sie zur Wirksamkeit Ihres Testaments zwei Möglichkeiten haben:

  • Entweder Sie schreiben das Testament handschriftlich privat.
  • Oder nach dem Ausfüllen einer Testament Vorlage am eigenen Computer ist es nötig, einen Notar aufzusuchen.

Eine notarielle Beurkundung benötigen Sie nicht, wenn das Testament handschriftlich ist. Doch eine Vorlage, die am Computer geschrieben und ausgedruckt wird, muss zur Rechtswirksamkeit beurkundet werden. Ein Testament, muss nach deutschem Recht in jedem Fall auch eigenhändig unterschrieben werden.

Der Computerausdruck ohne die notarielle Beurkundung ist nicht formgültig und wird daher vom Nachlassgericht auch nicht beachtet. In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge und Sie haben das Testament umsonst geschrieben.

Wichtiger Hinweis: Diese Seiten sind keine fundierte Rechtsberatung.  Hierzu wäre die Berücksichtigung aller Fakten des konkreten Einzelfalls notwendig. Für die Aktualität und die Richtigkeit übernehmen wir keine Rechtsgewähr.